Verkürztes Zungenbändchen
Die Kappung eines verkürzten Zungenbändchens bei Neugeborenen sollte so bald wie möglich erfolgen, am besten also in den ersten Lebenstagen oder -Wochen. Sie können bei uns auch nur Termin für eine Beratung vereinbaren.
Außerhalb unserer Sprechstunde und an Wochenenden oder Feiertagen sind wir in solchen Fällen über Tel 01702113112 erreichbar.
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind noch keine Versichertenkarte hat, können wir die Behandlung trotzdem durchführen. Sobald Ihnen in den Folgewochen die Versichertenkarte vorliegt, unterschreiben Sie diese bitte und senden uns ein Foto von Vorder- und Rückseite an
Wenn Sie möchten können Sie uns diese Fotos über teambeam.de/PraxisConstantin verschlüsselt übermitteln. In der Regel reicht jedoch die Übertragung per e-mail vollkommen aus.