Vor dem Eingriff – was Sie wissen müssen

Bei den meisten Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie reicht eine örtliche Betäubung aus. Vor solchen Eingriffen müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen, allerdings ist es sinnvoll vor der Behandlung eine Kleinigkeit zu essen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges kann nach dem Eingriff ärztlicherseits nicht verantwortet werden. Weitere Informationen, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt sind, geben wir Ihnen selbstverständlich im persönlichen Gespräch.

Unsere nächsten Narkosetermine sind:

27. September, 11. und 25. Oktober, 08. und 29. November und 13. Dezember.

Beratungstermine zur Vollnarkose können sie über unser Online Terminsystem ersehen oder erfragen Sie bitte telefonisch in der Praxis.

Vor dem Eingriff – was Sie wissen müssen

Bei den meisten Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie reicht eine örtliche Betäubung aus. Vor solchen Eingriffen müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen, allerdings ist es sinnvoll vor der Behandlung eine Kleinigkeit zu essen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges kann nach dem Eingriff ärztlicherseits nicht verantwortet werden. Weitere Informationen, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt sind, geben wir Ihnen selbstverständlich im persönlichen Gespräch.

Unsere nächsten Narkosetermine sind:

27. September, 11. und 25. Oktober, 08. und 29. November und 13. Dezember.

Beratungstermine zur Vollnarkose können sie über unser Online Terminsystem ersehen oder erfragen Sie bitte telefonisch in der Praxis.

Die Vollnarkose – indiziert bei Angst vor dem operativen Eingriff

Bei größeren Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kann eine Narkose / Vollnarkose oder Intubtionsnarkose / ITN erforderlich sein. Hierfür ist ein spezielles Vorgespräch mit unseren Anästhesisten erforderlich. Diese Narkosearten sind auch indiziert bei Zahnarztangst oder Zahnarztphobie oder als Angstpatient. Zum Eingriff müssen Sie seit 6 Stunden nüchtern sein und eine Begleitperson mitbringen, die Sie nach der Behandlung nach Hause bringt und dort auch die ersten Stunden bei Ihnen bleibt.

Nach dem Eingriff

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nicht nachträglich ausgestellt werden. Reicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht aus, suchen Sie bitte rechtzeitig unsere Praxis auf.

Eine Kontrolle der Wundheilung erfolgt am 3.Tag, die Entfernung von Fäden etwa am 7.Tag. Eine Terminvereinbarung ist hierfür jeweils nicht erforderlich.

Die Vollnarkose – indiziert bei Angst vor dem operativen Eingriff

Bei größeren Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kann eine Narkose / Vollnarkose oder Intubtionsnarkose / ITN erforderlich sein. Hierfür ist ein spezielles Vorgespräch mit unseren Anästhesisten erforderlich. Diese Narkosearten sind auch indiziert bei Zahnarztangst oder Zahnarztphobie oder als Angstpatient. Zum Eingriff müssen Sie seit 6 Stunden nüchtern sein und eine Begleitperson mitbringen, die Sie nach der Behandlung nach Hause bringt und dort auch die ersten Stunden bei Ihnen bleibt.

Nach dem Eingriff

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nicht nachträglich ausgestellt werden. Reicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht aus, suchen Sie bitte rechtzeitig unsere Praxis auf.

Eine Kontrolle der Wundheilung erfolgt am 3.Tag, die Entfernung von Fäden etwa am 7.Tag. Eine Terminvereinbarung ist hierfür jeweils nicht erforderlich.

Thies Apenburg
Facharzt für Anästhesiologie
Rettungsmedizin

In Notfällen

außerhalb der Sprechstunden sind wir für Sie unter Tel: 0170 211 3112  über Anrufbeantworter erreichbar.

Bitte Namen und Telefon-Nummer deutlich auf Band sprechen. Wir rufen baldmöglichst zurück.

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