Ein verkürztes Zungenbändchen bei Neugeborenen kann zu Stillproblemen führen. Diese äußern sich häufig durch Schmerzen beim Stillen, wunde Brustwarzen, Luftschlucken, ein unzureichendes Sättigungsgefühl des Kindes und eine verzögerte Gewichtszunahme.
Verkürzte Zungenbändchen bei Neugeborenen
Ein verkürztes Zungenbändchen bei Neugeborenen kann zu Stillproblemen führen. Diese äußern sich häufig durch Schmerzen beim Stillen, wunde Brustwarzen, Luftschlucken, ein unzureichendes Sättigungsgefühl des Kindes und eine verzögerte Gewichtszunahme.
Behandlung bei Ankyloglossie
Man unterscheidet zwei Formen des Zungenbändchens: das anteriore und das posteriore. Das anteriore Zungenbändchen ist mit bloßem Auge sichtbar (Ankyloglossie) und wird bei uns behandelt. Hierbei ist die Zunge im vorderen Bereich des Mundbodens fixiert, teilweise bis zum Unterkiefer. Dies führt zu einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit der Zunge, was das Stillen erschwert, da die Babys kein ausreichendes Vakuum aufbauen können. Das posteriore Zungenbändchen ist lediglich als leicht verdicktes Bindegewebsband im vorderen Bereich der Zunge tastbar. Eine Behandlung halte ich bei dieser Form in der Regel nicht für notwendig.
Die Durchtrennung eines verkürzten anterioren Zungenbändchens (Frenotomie) wird in unserer Praxis ohne Narkose oder Betäubung durchgeführt und dauert nur wenige Sekunden. Dabei nutzen wir eine speziell gebogene Schere. In den meisten Fällen verspüren die Neugeborenen keine Schmerzen und schlafen direkt nach dem Eingriff weiter. Eine Laserbehandlung wird bei uns nicht angeboten.
Idealerweise sollte die Kappung frühzeitig erfolgen, am besten in den ersten Lebenstagen oder -wochen. Generell ist der Eingriff bis etwa zum zweiten Lebensmonat ohne Betäubung möglich. Danach wäre eine Kurznarkose erforderlich.
Nach der Behandlung kann es zu einer leichten Blutung kommen. In diesem Fall empfehlen wir, das Kind unmittelbar nach dem Eingriff zu stillen oder einen Schnuller zu geben, um die Zunge in Bewegung zu halten.
Da diese Behandlung aus medizinischen Gründen (z. B. zur Linderung von Stillproblemen, Förderung der Gewichtszunahme oder zur Vorbeugung späterer Sprachprobleme) notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten vollständig.
Falls eine Durchführung ohne Betäubung nicht möglich sein sollte und die Behandlung dennoch medizinisch erforderlich ist, überweisen wir Sie an eine spezialisierte Klinik, wie beispielsweise das UKE oder das Klinikum Nord, wo der Eingriff unter Kurznarkose vorgenommen wird.
Sie können gerne zunächst einen Termin zur Beratung in unserer Praxis vereinbaren.
Sollten Sie uns außerhalb unserer Sprechzeiten oder an Wochenenden und Feiertagen erreichen müssen, stehen wir Ihnen unter Tel. 01702113112 zur Verfügung.
Hinweis für Eltern
Falls Ihr Kind noch keine Versichertenkarte besitzt, können wir die Behandlung dennoch durchführen. Sobald Sie die Versichertenkarte erhalten haben, senden Sie uns bitte ein unterschriebenes Foto der Vorder- und Rückseite an . Alternativ können Sie uns die Fotos auch über die Plattform teambeam.de/PraxisConstantin verschlüsselt übermitteln. Eine Übertragung per E-Mail ist in der Regel jedoch ausreichend.