Der Eingriff
Bei den meisten Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie reicht eine örtliche Betäubung aus.
Vor solchen Eingriffen müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen, allerdings ist es sinnvoll
vor der Behandlung eine Kleinigkeit zu essen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges kann nach dem Eingriff
ärztlicherseits nicht verantwortet werden. Weitere Informationen, die auf Ihren individuellen Fall
abgestimmt sind, geben wir Ihnen selbstverständlich im persönlichen Gespräch.
Die Narkose, die Vollnarkose - indiziert bei Zahnarztangst
Bei größeren Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kann eine Narkose / Vollnarkose oder
Intubtionsnarkose / ITN erforderlich sein. Hierfür ist ein spezielles Vorgespräch mit unseren Anästhesisten erforderlich. Diese Narkosearten sind auch indiziert bei Zahnarztangst oder
Zahnarztphobie oder als Angstpatient. Zum Eingriff müssen Sie seit 6 Stunden nüchtern sein
und eine Begleitperson mitbringen, die Sie nach der Behandlung nach Hause bringt und dort
auch die ersten Stunden bei Ihnen bleibt.
Unsere aktuellen Narkosetermine finden sie hier.
Nach dem Eingriff
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nicht nachträglich ausgestellt werden! Reicht die
Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht aus, suchen Sie bitte rechtzeitig unsere Praxis auf.
Eine Kontrolle der Wundheilung erfolgt am 3.Tag, die Entfernung von Fäden etwa am 7.Tag. Eine
Terminvereinbarung ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
In Notfällen außerhalb der Sprechstunde sind wir unter der Telefon-Nummer 0170 211 3112 über
Anrufbeantworter erreichbar. Bitte Namen und Telefon-Nummer deutlich auf Band sprechen. Wir rufen
baldmöglichst zurück.